Kleinanzeigen AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kleinanzeigen in den Print- und e-Printmedien des Minerva Verlages

 

Ziffer 1: 

"Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines gewerblichen oder privaten Inserenten im Kleinanzeigenteil einer Publikation des Minerva Verlages zum Zweck der Verbreitung. 

 

Ziffer 2: 

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

 

Ziffer 3: 

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

 

Ziffer 4: 

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

 

Ziffer 5: 

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet, bei privaten Kleinanzeigen ggfs. in Zeilen.

 

Ziffer 6: 

Aufträge für Kleinanzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern oder bestimmten Ausgaben der Druckschrift (Print und/oder e-Print) veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

Ziffer 7: 

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

Ziffer 8: 

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (Bilder in korrekter Auflösung – 300 dpi bei Originalgröße) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

 

Ziffer 9: 

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder der werblichen Darstellung Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen und per Fax jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

 

Ziffer 10: 

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Zusatzgebühr von 10 € geliefert . Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle zumutbaren Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

 

Ziffer 11: 

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. Tatsächliche Zeilenabweichungen gegenüber den Eingabeformularen in Print und Internet sind technisch bedingt in geringem Rahmen möglich und stellen keinen Reklamationsgrund des Auftraggebers dar.

 

Ziffer 12: 

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung möglichst sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen. 

 

Ziffer 13: 

Bei Zahlungsrückstand werden ggfs. Mahngebühren erhoben auf den Rechnungsbeitrag, mindestens EUR 2,50 zuzüglich etwaiger sonstiger Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, in einem solchen Fall die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückzustellen und die Forderung bei Nichtzahlung einem Inkassounternehmen zu übergeben.

 

Ziffer 14: 

Ein Anspruch auf ein Belegheft besteht nicht. 

 

Ziffer 15: 

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

Ziffer 16: 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlags. Hat der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland, so ist der Gerichtsstand nach Wahl des Verlags entweder der Sitz des Verlags oder der des Auftraggebers.